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   BGH, 10.11.1986 - AnwZ (B) 38/86   

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BGH, 10.11.1986 - AnwZ (B) 38/86 (https://dejure.org/1986,13158)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1986 - AnwZ (B) 38/86 (https://dejure.org/1986,13158)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1986 - AnwZ (B) 38/86 (https://dejure.org/1986,13158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Beschwerdefrist - Erfordernis einer Antragstellung innerhalb von zwei Wochen nach Beseitigung des Hindernisses - Ermöglichung einer Wiedereinsetzung von Amts wegen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.06.1986 - AnwZ (B) 15/86

    Anforderungen an die Rücknahme der Zulassung bei Gericht und zur

    Auszug aus BGH, 10.11.1986 - AnwZ (B) 38/86
    Der Senat hat diese Frage bisher offen gelassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 1984 - AnwZ (B) 33/83; v. 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 12/86 und vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 15/86).

    In diesem Fall ist das pflichtgemäße Ermessen, dessen Ausübung § 236 Abs. 2 ZPO - findet er analoge Anwendung - vorsieht, dahin auszuüben, daß die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung von Amts wegen zu verneinen sind (Senatsentscheidungen vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 12/86 - und vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 15/86).

  • BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 12/86

    Zurechnung von Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung durch die

    Auszug aus BGH, 10.11.1986 - AnwZ (B) 38/86
    Der Senat hat diese Frage bisher offen gelassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 1984 - AnwZ (B) 33/83; v. 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 12/86 und vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 15/86).

    In diesem Fall ist das pflichtgemäße Ermessen, dessen Ausübung § 236 Abs. 2 ZPO - findet er analoge Anwendung - vorsieht, dahin auszuüben, daß die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung von Amts wegen zu verneinen sind (Senatsentscheidungen vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 12/86 - und vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 15/86).

  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 10.11.1986 - AnwZ (B) 38/86
    Da die sofortige Beschwerde hiernach als unzuzlässig zu verwerfen ist, kann die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergehen (vgl. BGHZ 44, 25; Senatsbeschluß vom 15. Juli 1985 - AnwZ (B) 25/85 m.w.N.).
  • BGH, 15.07.1985 - AnwZ (B) 25/85

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.11.1986 - AnwZ (B) 38/86
    Da die sofortige Beschwerde hiernach als unzuzlässig zu verwerfen ist, kann die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergehen (vgl. BGHZ 44, 25; Senatsbeschluß vom 15. Juli 1985 - AnwZ (B) 25/85 m.w.N.).
  • BGH, 13.02.1984 - AnwZ (B) 33/83

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.11.1986 - AnwZ (B) 38/86
    Der Senat hat diese Frage bisher offen gelassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 1984 - AnwZ (B) 33/83; v. 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 12/86 und vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 15/86).
  • OLG Köln, 23.10.1980 - 2 VA (Not) 5/80
    Auszug aus BGH, 10.11.1986 - AnwZ (B) 38/86
    Allerdings spricht manches dafür, daß diese Regelung durch die neuere Rechtsentwickluung inzwischen überholt ist und § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO, der die Wiedereinsetzung von Amts wegen ermöglicht, einen seine analoge Anwendung rechtfertigenden allgemeinen Rechtsgedanken enthält, der in zahlreichen weiteren Vorschriften (z.B. § 60 Abs. 2 VwGO, § 32 Abs. 2 VwVfG, § 56 Abs. 2 FGO, § 67 Abs. 2 Satz 3 SGG, § 45 Abs. 2 StPO) seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. auch OLG Köln DNotZ 1981, 716; Borgmann FamRZ 1978, 46; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 44 Aufl. § 233 Bem.
  • BGH, 23.07.1990 - AnwZ (B) 25/90

    Rechtsmittel

    Bei dieser Sachlage sind die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gegeben (vgl. Senatsbeschl.v. 10. November 1986 - AnwZ (B) 38/86).
  • BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 19/91

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen den Widerruf der Zulassung zur

    Bei dieser Sachlage sind die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gegeben (vgl. Senatsbeschl. v. 10. November 1986 - AnwZ (B) 38/86).
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